
Ihr gewinnt längst Kunden. Warum greift trotzdem niemand zum Telefon?
Wenn ihr aktiv Kunden gewinnt, aber das Telefon meidet, verschenkt ihr den saubersten Kanal. Im B2B ist Telefonakquise erlaubt, wenn dein Angebot sachlich zum angerufenen Unternehmen passt (§ 7 UWG, mutmaßliche Einwilligung). Bei Privatkunden ist der Werbeanruf ohne vorherige Einwilligung verboten. Die kalte E-Mail ist heikler als der Anruf, nicht umgekehrt.
Ihr gewinnt Kunden. Über Empfehlungen, über die Website, über Messen. Der Laden läuft.
Nur beim Telefon zuckt ihr zurück. „Dürfen wir das überhaupt noch?“ Diesen Satz höre ich in fast jedem Training. Aus Angst vor einer Abmahnung lässt mancher Chef gar nicht erst anrufen und verschenkt damit den wirksamsten Kanal, den sein Vertrieb hat.
Kurzer Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Rechtslage praxisnah ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall frag einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht.









