BAFA-Förderung

BAFA-Förderung bis Ende 2028 verlängert

BAFA-geförderte Unternehmensberatung für Vertrieb und Kundengewinnung

Mehr Anfragen in Aufträge verwandeln, Angebote verlässlich nachfassen, Bestandskunden besser nutzen. Für Unternehmen in Hamburg mit 50 % staatlichem Zuschuss, in der Region Lüneburg und den neuen Bundesländern mit 80 %.

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Stand: November 2026 · Grundlage: Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des BAFA

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst Beratungen zu Vertrieb und Kundengewinnung.
  • Förderfähig sind bis zu 3.500 Euro Beratungskosten (netto) pro Beratung.
  • Zuschuss: 50 % (höchstens 1.750 Euro) in Hamburg und den alten Bundesländern, 80 % (höchstens 2.800 Euro) in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier.
  • Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme.
  • Pro Unternehmen sind zwei geförderte Beratungen pro Jahr möglich, insgesamt fünf seit 2023. Beratungen aus den Jahren 2023 bis 2026 zählen mit.
  • Den Antrag stellen Sie vor der Beratung. Erst danach unterschreiben wir den Beratungsvertrag.
  • Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Förderrichtlinie um zwei Jahre verlängert. Sie gilt für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden.

Gute Leistungen, aber zu wenige Aufträge?

Ihr Team führt viele Gespräche und schreibt regelmäßig Angebote. Trotzdem werden daraus zu wenige Aufträge. Interessenten wollen es sich noch überlegen, Angebote bleiben ohne Nachfassen liegen, und bei Bestandskunden fragt niemand nach dem nächsten Auftrag.

Mehr Aktivität hilft da wenig. Entscheidend ist, an welcher Stelle Sie Kunden verlieren und was Sie dort ändern. In der Beratung sehen wir uns Ihre Vertriebsabläufe gemeinsam an und finden die Lücken. Am Ende haben Sie einen schriftlichen Maßnahmenplan, mit dem Ihr Team sofort arbeiten kann.

Ich bin beim BAFA als Unternehmensberaterin registriert. Erfüllt Ihr Unternehmen die Voraussetzungen, beantragen Sie für diese Beratung einen staatlichen Zuschuss.

Wo verlieren Sie heute Aufträge?

Diese Situationen höre ich in Unternehmen am häufigsten:

  • Anfragen kommen herein, aber nach dem ersten Gespräch hören Sie nichts mehr.
  • Angebote gehen raus, und niemand fasst nach. Oder erst dann, wenn der Kunde schon woanders unterschrieben hat.
  • Im Preisgespräch gibt Ihr Team Rabatt, bevor der Kunde danach fragt.
  • Bestandskunden kaufen einmal und melden sich nicht wieder. Dabei hätten sie Bedarf für mehr.
  • Neukunden kommen in Wellen: Sind die Auftragsbücher voll, macht niemand Akquise.
  • Der Vertrieb hängt an der Geschäftsführung. Ohne Sie kommt kaum ein Auftrag zustande.

Jeder dieser Punkte kostet Umsatz. In der Beratung klären wir, welcher Punkt bei Ihnen am meisten kostet, und setzen genau dort an.

Diese Vertriebsthemen können Sie fördern lassen

Gefördert werden konzeptionelle, individuelle Beratungen zu den wirtschaftlichen Fragen Ihrer Unternehmensführung. Vertrieb und Kundengewinnung zählen zu diesen Fragen. Welche Themen wir bearbeiten, legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest.

Vertriebsanalyse: von der Anfrage bis zum Auftrag

Wir verfolgen den Weg Ihrer Kunden von der ersten Anfrage bis zur Unterschrift und markieren, wo Interessenten abspringen.

Ergebnis: Sie sehen schwarz auf weiß, an welchen Stellen Sie Aufträge verlieren.

Angebotsprozess und Nachfassen

Wie sind Ihre Angebote aufgebaut? Wann und wie fasst Ihr Team nach, und wer ist dafür zuständig?

Ergebnis: ein Nachfass-Ablauf mit festen Zeitpunkten, Zuständigkeiten und Formulierungen.

Bestandskunden und Folgeaufträge

Wir prüfen, bei welchen Kunden mehr Potenzial liegt und mit welchem Anlass Ihr Team das nächste Gespräch führt.

Ergebnis: eine Kundenliste mit konkreten Anlässen für Folgeaufträge.

Planbare Neukundengewinnung

Wunschkunden, Wege der Ansprache und ein Wochenrhythmus, der auch bei voller Auftragslage weiterläuft.

Ergebnis: ein Akquiseplan für die nächsten Monate.

Preisgespräche und Marge

Wo entstehen bei Ihnen Rabatte? Wie begründet Ihr Team den Preis, ohne sofort nachzugeben?

Ergebnis: Leitlinien für Preis- und Verhandlungsgespräche.

Passend dazu: Preise erhöhen, ohne Kunden zu verlieren

Vertrieb im Team verankern

Rollen, Zuständigkeiten und ein Gesprächsleitfaden, damit Aufträge nicht nur über die Geschäftsführung laufen.

Ergebnis: eine klare Aufgabenverteilung und ein Leitfaden für Kundengespräche.

Workshops und Trainings für Ihr Vertriebsteam biete ich als eigene Leistungen an. Die Förderung gilt für die Beratung. Mehr zu den Trainings finden Sie unter Vertriebstraining für Unternehmen.

Was sich durch die Beratung verändert

  • Sie wissen, an welcher Stelle Ihres Vertriebs Aufträge verloren gehen.
  • Ihr Team arbeitet mit einem klaren Ablauf für Angebote und Nachfassen.
  • Sie haben einen Plan, wie Sie Neukunden gewinnen und Bestandskunden halten, auch in vollen Monaten.
  • Zuständigkeiten sind geklärt, und der Vertrieb hängt nicht mehr an einer Person.

Zum Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Beratungsbericht. Er beschreibt die Ausgangslage, die gefundenen Schwachstellen, meine Empfehlungen und einen Maßnahmenplan mit Schritten zur Umsetzung. Das BAFA verlangt diesen Bericht für die Förderung. Wie vom BAFA vorgegeben, berücksichtigt er auch Gleichstellung, Chancengleichheit und ökologische Nachhaltigkeit. Für Sie ist er das Arbeitsdokument für die nächsten Monate.

So arbeiten wir zusammen

1

Analyse

Ich spreche mit Ihnen und Ihrem Team und sehe mir Angebote, Abläufe und Kundendaten an. So entsteht ein klares Bild Ihres Vertriebs.

2

Empfehlungen

Sie erhalten konkrete Empfehlungen, zugeschnitten auf Ihre Kunden, Ihr Team und Ihre Abläufe.

3

Maßnahmenplan

Wir legen fest, wer was bis wann umsetzt. Der Plan ist so geschrieben, dass Ihr Team direkt damit startet.

Eine geförderte Beratung umfasst bis zu 40 Stunden. Wir arbeiten vor Ort in Ihrem Unternehmen oder online.

Welche Unternehmen sind förderfähig?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die

  • rechtlich selbstständig sind und in der gewerblichen Wirtschaft oder einem Freien Beruf am Markt tätig sind,
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben,
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme haben. Partner- oder verbundene Unternehmen werden mitgerechnet.

Das betrifft zum Beispiel Handwerksbetriebe, Händler, Produktionsbetriebe, IT- und Dienstleistungsunternehmen und Agenturen. Auch Kleinstunternehmen, Unternehmen im Nebenerwerb und junge Unternehmen können gefördert werden.

Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gilt eine Einschränkung: Bei ihnen fördert das BAFA nur Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems, also keine Vertriebsberatung.

Der Zuschuss ist eine sogenannte De-minimis-Beihilfe. Ihr Unternehmen gibt dazu im Verwendungsnachweis eine Erklärung ab.

Nicht förderfähig sind

  • Unternehmen, die selbst beratend oder schulend tätig sind, zum Beispiel Unternehmens- und Wirtschaftsberatungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare und Insolvenzverwalter,
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen dafür erfüllen,
  • Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Eigenbetriebe beteiligt sind,
  • gemeinnützige Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen.

Nicht gefördert werden außerdem Beratungen, die überwiegend

  • Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen behandeln, etwa Verträge, Jahresabschlüsse oder Buchführung,
  • aus Gutachten bestehen,
  • sich um Fördermittel drehen,
  • Vermittlungstätigkeiten enthalten oder den Kauf von Waren oder Dienstleistungen zum Ziel haben, die die Beraterin oder der Berater selbst vertreibt.

Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Beratung, die ganz oder teilweise schon mit anderen öffentlichen Zuschüssen bezahlt wird. Eine konzeptionelle Vertriebsberatung gehört in der Regel nicht zu diesen Ausschlüssen. Im Erstgespräch gehen wir die Voraussetzungen für Ihr Unternehmen gemeinsam durch. Verbindlich prüft die zuständige Leitstelle nach Ihrem Antrag.

So funktioniert die BAFA-Förderung

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss richtet sich nach dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Förderfähig sind höchstens 3.500 Euro Beratungskosten ohne Umsatzsteuer.

50 % Zuschuss, höchstens 1.750 €

Hamburg, Schleswig-Holstein und die übrigen alten Bundesländer, einschließlich Berlin und Region Leipzig.

80 % Zuschuss, höchstens 2.800 €

Neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig) sowie die Regionen Lüneburg und Trier.

Beispielrechnung

Unternehmen in Hamburg

Beratungshonorar (netto)3.500 €
Zuschuss 50 %– 1.750 €
Ihr Eigenanteil (netto)1.750 €

Unternehmen in der Region Lüneburg

Beratungshonorar (netto)3.500 €
Zuschuss 80 %– 2.800 €
Ihr Eigenanteil (netto)700 €

Das BAFA rechnet höchstens 3.500 Euro Beratungskosten an. Liegt das Honorar darüber, bleibt der Zuschuss beim Höchstbetrag.

Sie bezahlen die Rechnung zunächst vollständig. Den Zuschuss zahlt das BAFA nach der Prüfung direkt an Ihr Unternehmen aus. Ist Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt, berechnet das BAFA den Zuschuss auf den Bruttobetrag.

Ablauf in sieben Schritten

  1. Erstgespräch: Wir klären Ihre Vertriebsthemen und den Ablauf der Förderung. Das Gespräch ist kostenfrei.
  2. Antrag: Ihr Unternehmen stellt den Antrag online auf der Antragsplattform des BAFA. Ab Januar 2027 melden Sie sich dafür mit ELSTER oder BundID an.
  3. Informationsschreiben: Eine Leitstelle prüft den Antrag und schickt Ihnen ein Informationsschreiben. Erst danach unterschreiben wir den Beratungsvertrag.
  4. Beratung: bis zu 40 Stunden, vor Ort oder online.
  5. Bericht und Rechnung: Sie erhalten den Beratungsbericht und meine Rechnung und bezahlen diese vollständig.
  6. Verwendungsnachweis: Innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben reichen Sie Verwendungsnachweis, Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und die geforderten Erklärungen online ein.
  7. Zuschuss: Nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss an Ihr Unternehmen aus.

Wichtig: Unterschreiben Sie keinen Beratungsvertrag, bevor das Informationsschreiben da ist. Eine rückwirkende Förderung schließt das BAFA aus.

Was ändert sich ab 2027?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderrichtlinie um zwei Jahre verlängert. Für Anträge ab dem 1. Januar 2027 gilt:

  • Die Richtlinie gilt für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden. Gegen Ende 2028 wird die Zeit für Beratung und Nachweis deshalb kürzer.
  • Unternehmen melden sich für den Antrag verpflichtend mit ELSTER oder BundID an.
  • Das Pflichtgespräch beim Regionalpartner für junge Unternehmen entfällt.
  • Als Zahlungsnachweis reicht eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking mit Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum.
  • Weniger Formulare: Ihr Unternehmen unterschreibt den Verwendungsnachweis, den Beratungsbericht unterschreiben wir beide.
  • Es bleibt bei zwei geförderten Beratungen pro Jahr und fünf insgesamt. Der Verlängerungszeitraum zählt beim Gesamtkontingent mit.

Ihre Beraterin

Ich bin Christina Bodendieck, Verkaufstrainerin und beim BAFA registrierte Unternehmensberaterin mit Sitz in Hamburg. Ich verkaufe seit 40 Jahren: fünf Jahre im Außendienst mit Kaltakquise und eigener Abschlussverantwortung, rund 15 Jahre im Innendienst im Verkauf und seit über 25 Jahren selbstständig.

Deshalb kenne ich die Situationen aus dem Vertriebsalltag aus eigener Erfahrung: das Angebot ohne Antwort, den Kunden, der beim Preis zögert, die Woche, in der für Akquise keine Zeit bleibt. In der Beratung bekommen Sie Empfehlungen, die Ihr Team im Alltag umsetzt.

Sie möchten erst einmal selbst loslegen? Der kostenlose Akquise-Leitfaden „Planbar Kunden gewinnen“ zeigt Ihnen die vier Bausteine planbarer Akquise.

Häufige Fragen zur BAFA-geförderten Vertriebsberatung

Was ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung?

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst externe Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar. Finanziert wird das Programm vom Bund und aus dem Europäischen Sozialfonds Plus.

Wird Vertriebsberatung vom BAFA gefördert?

Ja, wenn die Beratung konzeptionell durchgeführt wird. Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, und Vertrieb und Kundengewinnung zählen zu den wirtschaftlichen Fragen. Die Beratung muss konzeptionell sein: Analyse der Ausgangslage, Benennung der Schwachstellen und konkrete Handlungsempfehlungen mit Anleitung zur Umsetzung.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss in Hamburg?

In Hamburg beträgt der Zuschuss 50 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 1.750 Euro pro Beratung. Förderfähig sind bis zu 3.500 Euro netto. In den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier sind es 80 %, höchstens 2.800 Euro.

Welche Unternehmen bekommen die Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland, weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen, die selbst beratend oder schulend tätig sind, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen in Insolvenz.

Bis wann gibt es die BAFA-Förderung?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderrichtlinie um zwei Jahre verlängert. Sie gilt für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden. Weil nach dem Antrag Zeit für Beratung und Nachweis nötig ist, sollten Anträge 2028 nicht zu spät gestellt werden.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Beginn der Beratung. Ihr Unternehmen stellt den Antrag online beim BAFA. Erst wenn das Informationsschreiben der Leitstelle vorliegt, unterschreiben wir den Beratungsvertrag. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Wie oft kann mein Unternehmen eine Förderung bekommen?

Bis zu zwei geförderte Beratungen pro Jahr und fünf während der gesamten Laufzeit seit 2023. Beratungen, die Ihr Unternehmen 2023 bis 2026 gefördert bekommen hat, zählen mit. Maßgeblich ist das Datum des Antrags.

Wer bekommt den Zuschuss ausgezahlt?

Ihr Unternehmen. Sie bezahlen die Rechnung zunächst vollständig und reichen danach den Verwendungsnachweis ein. Nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss an Sie aus.

Werden Workshops oder Vertriebstrainings gefördert?

Gefördert wird die individuelle Beratung mit Analyse, Empfehlungen und Beratungsbericht. Workshops und Trainings für Ihr Team biete ich als eigene Leistungen an.

Was ändert sich ab Januar 2027?

Für Anträge ab dem 1. Januar 2027 ist die Anmeldung mit ELSTER oder BundID Pflicht. Das Regionalpartnergespräch für junge Unternehmen entfällt, als Zahlungsnachweis reicht eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking, und es sind weniger Formulare zu unterschreiben.

Können auch kleine Betriebe und Selbstständige gefördert werden?

Ja. Auch Kleinstunternehmen, Selbstständige in Freien Berufen und Unternehmen im Nebenerwerb sind antragsberechtigt, sofern sie nicht selbst beratend oder schulend tätig sind. Für Heilberufe wie Ärzte oder Heilpraktiker fördert das BAFA nur Beratungen zum Qualitätssicherungssystem.

Lassen Sie uns über Ihren Vertrieb sprechen

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, wo Ihr Vertrieb heute Umsatz liegen lässt und wie die Förderung für Ihr Unternehmen abläuft. Danach wissen Sie, welche Themen wir in der Beratung bearbeiten und welche Schritte für den Antrag anstehen.

Erstgespräch vereinbaren

Quellen: Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Programmseite des BAFA, Verlängerung und aktueller Richtlinientext (bafa.de/unb).

Stand: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Über die Förderung entscheidet das BAFA im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.